|
Impressum |
|
Anbieter:
|
Cleaning-tools Archedesign GbR |
Gesellschafter:
|
Thomas & Irene Tschechne
|
Adresse:
|
25451 Quickborn
|
| |
|
|
E-Mail:
Tel:
Fax:
Funk:
|
This email address is being protected from spam bots, you need Javascript enabled to view it
+ 49 (0) 4106 62 65 09
+ 49 (0) 4106 62 65 10
+ 49 (0) 0173 522 83 01
|
| Webmaster: |
This email address is being protected from spam bots, you need Javascript enabled to view it
|
| USt-IdNr.: |
DE179664394 |
Mit
Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass
man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite
ggf. mit zu verantworten hat.
Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Auf
den Seiten der Fa. Archedesig sind Links zu anderen Seiten im Internet
gelegt. Für alle diese Links gilt: Archedesign erklärt ausdrücklich,
dass sie keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der
gelinkten Seiten hat.
Deshalb distanziert sich Archedesign
hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf
dieser Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zu Eigen.
Diese
Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage angezeigten Links und für
alle Inhalte der Seiten, zu denen hier sichtbare Banner, Buttons und
Links führen.
Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch
Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere
Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf Par. 303a StGB
Datenveränderung:
Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2)
löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Sowie Par. 303b StGB Computersabotage:
Wer eine
Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes
Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch
stört, dass er eine Tat nach Par. 303a Abs. 1 begeht oder eine
Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt,
unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 -
Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein
"virtuelles Hausrecht" einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch
machen.
|
|
|
|